
NOTFALLEINSCHULUNG VON PÄDAGOGISCHEM PERSONAL
Als Eltern sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig (mind.3-4 Monate vor Kindergarten- oder Schulbeginn) darum kümmern
Die rechtliche Grundlage dazu das Schreiben Medizinische Laientätigkeiten, Übertragung ärztlicher
Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten im Notfall vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Hier finden Sie die Rückmeldungen der angefragten zuständigen Stellen bezüglich Gesundheit und Bildung der Bundesländer.
BURGENLAND
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KÄRNTEN
In den AHS und BMHS durch den Schulärztlichen Dienst.
Die Anfrage erfolgt durch den/die Schüler*in oder die Erziehungsberechtigten am Schulstandort.
Dieser schult in der Schule die Pädagog*innen ständig zu Epipen und anderen Notfallmedikamenten.
Kontakt bei Problemen: Bildungsdirektion Schulärztlicher Dienst
NIEDERÖSTERREICH
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OBERÖSTERREICH
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SALZBURG
Erstkontakt sollte mit der betreffenden Schule direkt stattfinden.
Bei den allgemeinbildenden Pflichtschulen erhalten die Pädagoginnen und Pädagogen bei Bedarf durch die Schulärztinnen und Schulärzte eine Notfallschulung.
Für allgemeinbildende höhere Schulen, höhere technische Lehranstalten und berufsbildende mittlere und höhere Schulen gibt es fix vor Ort Schulärzte, die diese Aufgaben übernehmen.
Kontakt bei Problemen: Bildungsdirektion Schulärztlicher Dienst
Sollte vorübergehend keine schulärztliche Betreuung zur Verfügung stehen, wird von der Landessanitätsdirektion eine Lösung herbeigeführt.
Kontakt wenn kein Schularzt verfügbar ist: Landessanitätsdirektion Abteilung 9 Krankenanstalten und Gesundheitswesen
STEIERMARK
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TIROL
FÜR KINDERGÄRTEN - AVOMED - Arbeitskreis für Vorsorgemedizin und Gesundheitsförderung Tirol
Für Schulen ist der jeweilige Schulerhalter verpflichtet für eine ärztliche Einschulung zu sorgen und diese zu bezahlen.
- bei Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Lehrgänge meist die Gemeinden
- für Allgemeinbildene Höhere Schulen, Höhere Technische Lehranstalten, Berufsbildende mittlere Schulen meist der Bund
- bei Fachberufsschulen meist das Land
VORARLBERG
In den Bundesschulen erfolgt die Information und Einschulung durch Schulärztinnen und Schulärzte die in aller Regel mehrere Tage pro Woche an den Schulen vor Ort sind.
In Vorarlberg ist derzeit jede Bundesschule schulärztlich besetzt. Jede Bundesschule verfügt auch zumindest über einen Notfallpen.
Kontakt bei Problemen: Bildungsdirektion Schulärztlicher Dienst
WIEN
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Gestalte Dein Leben selbst, sonst wird es die Umwelt für Dich tun • allergy.co.at – Die Informationsseite für Allergiker und Menschen mit Histaminintoleranz



